Corona (Covid19) Unterstützung

So kommen Sie schnell zu Liquidität
Ich informiere aktuell zu den umfangreichen Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung, z.B. Steuerstundungen, Kurzarbeitergeld, KfW-Förderung, Stundung der Sozialversicherungsbeiträge, Hamburger Rettungsschirm, IFB-Förderung, IB-SH-Förderung, weitere Landesmittel und deren Beantragung.
Links zu Corona Soforthilfeprogrammen:
- Schleswig-Holstein:
- https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm
- Hamburg:
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs
- Niedersachsen:
- https://www.soforthilfe.nbank.de/
- Mecklenburg-Vorpommern:
- https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe
- Berlin: (z.Zt. Pause wegen Überlastung, Warteschleife ist eingerichtet)
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html
Um schnell Liquidität zu generieren gibt es folgende Möglichkeiten:
– Herabsetzung der Einkommen-. Körperschafts- und Gewerbesteuer Vorauszahlungen
beim jeweiligen Finanzamt. Das geht auch rückwirkend für die am 10.03.2020 fällig gewordenen Vorauszahlungen.
– Bei zu erwartendem Verlust in 2020 ist bei entsprechend nachvollziehbarer Begründung auch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019 aufgrund eines Verlustrücktrags möglich. Am besten kann hier der steuerliche Berater helfen.
– Analyse der betrieblichen und privaten Zahlungsströme und Vermögenswerte.
Zur Überbrückung der voraussichtlich anfallenden Wartezeiten werden sinnvolle Möglichkeiten zur Liquiditätsbeschaffung ausgelotet und können i.d.R. sehr zeitnah umgesetzt werden. Stundungen, Stauchungen, Beitragsfreistellungen oder Beleihungen von Vorsorgeverträgen, Versicherungen oder Fondssparplänen helfen auch sehr kurzfristig. Betriebliche Versicherungen können u.U. ebenso herabgesetzt, gestundet oder ohne Beitrag bei vollem Versicherungsschutz aufrecht erhalten werden. Anlagegüter der Betriebsvermögens oder auch des Privatvermögens können beliehen werden. Am besten hilft hier der Liquiditätsmanager oder ein persönlicher Vermögensberater.
– Stundung der Sozialversicherungsbeiträge bei den Krankenkassen
Laut dem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes können die fällig werdenden Beiträge zunächst nur für die Monate März 2020 und April 2020 gestundet werden. Stundungen sind also zunächst längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2020 zu gewähren.
Die Stundungen sollen auch der Überbrückung dienen, und bei Gewährung von weiteren Förderungen sind die Beiträge in voller Höhe zu entrichten.
– Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit
zu beantragen hilft eher mittelfristig, entlastet aber auch, denn für dasKurzarbeitergeld entfallen die Sozialversicherungsbeiträge. Erster Schritt: Kurzarbeit anzeigen. Dazu benötigen kleinere tarifungebundene Unternehmen i.d.R. die Einverständniserklärung der Arbeitnehmer. Um Härten bei den Arbeitnehmern auszugleichen, besteht die Möglichkeit des Arbeitgebers, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Der Aufstockungsbetrag ist ebenfalls bis zu 80% des ausfallenden Entgelts beitragsfrei in der Sozialversicherung. Der eigentliche Antrag auf Kurzarbeitergeld kann erst gestellt werden, wenn von der Agentur für Arbeit eine sog. KUG-Nummer vergeben worden ist. Zur Vorbereitung des Antrages ist es hilfreich, schon jetzt damit zu beginnen, für die Arbeitnehmer Stundenzettel zu führen.
Vorsorgen für die „Nach-Corona-Zeit“
Ich wünsche Ihnen allen, dass Sie so gut es geht durch die Krise kommen und Ihr Unternehmen bestehen bleibt. Durch die umfangreichen Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder und sicherlich auch Einsatz eigener Reserven und eigenem Verzichts sollte das für die meisten Unternehmen auch gelingen.
Doch Achtung: Wie sicher können Sie sein, dass das auch bei Ihren Kunden der Fall sein wird? Wirtschaftswissenschaftler rechnen trotz aller Förderung mit einer zunehmenden Insolvenzquote. Die Zahlungsmoral von Unternehmen und Privatpersonen wird sich voraussichtlich weiter verschlechtern! Gerade in Zeiten niedriger Umsätzen wirken Zahlungsverzögerungen oder -Ausfälle verheerend auf die Liquidität Ihres Unternehmens.
Wie Sie sich und Ihr Unternehmen davor schützen ist schon jetzt genau so wichtig, wie die Beantragung der Förderungmittel!
Gerne berate ich Sie persönlich in Ihrem Anliegen. Dazu füllen Sie bitte das Kontaktformular aus und ich melde mich umgehend.
Ihr Detlev Haupt